NIS-2-Richtlinie: 
Sicher in die digitale Zukunft

Was ist die NIS-2-Richtlinie und warum
ist sie so wichtig?

Die digitale Landschaft ist ständigen Veränderungen unterworfen, und damit wachsen auch die Cyberbedrohungen. Die Europäische Union reagiert darauf mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2), die ab dem 17. Oktober 2024 (mit nationaler Umsetzung in Deutschland voraussichtlich ab März 2025) strengere Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen stellt. Ignorieren ist keine Option mehr – NIS-2 betrifft eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen als ihr Vorgänger.

Bei Welto IT-Service sind wir Ihr erfahrener Partner, um Sie sicher durch die neuen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu navigieren. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation, identifizieren Handlungsbedarfe und implementieren maßgeschneiderte Lösungen, damit Ihr Unternehmen compliant ist und optimal geschützt bleibt.

Die NIS-2-Richtlinie ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der gesamten EU. Sie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und wichtiger digitaler Dienstleistungen zu erhöhen. Im Vergleich zur vorherigen NIS1-Richtlinie erweitert NIS-2 den Anwendungsbereich erheblich, verschärft die Anforderungen an das Risikomanagement und führt empfindliche Sanktionen bei Nichteinhaltung ein.

Die wichtigsten Ziele von NIS-2 sind:

 

🔹 Verbesserung der Cybersicherheit: 
Durch die Einführung verbindlicher Mindeststandards für das Risikomanagement und die Meldung von Sicherheitsvorfällen.
 

🔹 Erweiterung des Anwendungsbereichs: 
Deutlich mehr Unternehmen und Sektoren fallen unter die Richtlinie, unabhängig davon, ob sie als "kritische Infrastruktur" gelten.
 

🔹 Verschärfung der Haftung: 
Die Geschäftsleitung kann persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen zur Verantwortung gezogen werden.
 

🔹 Harmonisierung innerhalb der EU: Schaffung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus in den Mitgliedstaaten.

Ist Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen? 
Der NIS-2-Betroffenheitscheck

NIS-2 betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch viele mittlere und sogar kleinere Unternehmen in bestimmten Sektoren. Im Kern sind Unternehmen betroffen, die:
 

🔹 Als "wesentliche" (Essential Entities) oder "wichtige" (Important Entities) Einrichtungen eingestuft werden.
 

🔹 Mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz/eine Jahresbilanz von über 10 Millionen Euro haben.
 

🔹 In den folgenden Sektoren tätig sind (Auszug, nicht abschließend):
 

  • Energie (Strom, Gas, Wärme, etc.)
  • Verkehr (Luft-, Schienen-, Wasser-, Straßenverkehr)
  • Finanzmarkt (Banken, Versicherungen)
  • Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Labore, Pharmazeutische Unternehmen)
  • Trinkwasser/Abwasser
  • Digitale Infrastruktur (Cloud Computing Services, Rechenzentren, DNS-Dienste, TLD-Register)
  • Öffentliche Verwaltung (zentral und regional)
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemieproduktion
  • Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
  • Herstellung von medizinischen und optischen Produkten
  • Herstellung von Kraftfahrzeugen
     

🔹 Digitale Dienstleister (z.B. Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Cloud-Anbieter)

Dieser Punkt ist für viele Unternehmen hochrelevant, da die Nutzung solcher Dienste sie zu einem wichtigen Teil einer digitalen Lieferkette macht, die ebenfalls durch NIS-2 abgesichert werden muss.
 

🔹 Unsicher, ob Sie betroffen sind? 

Wir bieten eine erste Einschätzung und detaillierte Beratung, um Ihren Status zu klären.
 

Welche Maßnahmen sind laut NIS-2 erforderlich? Die Kernanforderungen

Die NIS-2-Richtlinie fordert von betroffenen Unternehmen die Implementierung umfassender technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) zum Risikomanagement. Dazu gehören unter anderem:

  1. Risikoanalyse und Sicherheit von Informationssystemen: Systematische Bewertung und Management von Cyberrisiken.
  2. Umgang mit Sicherheitsvorfällen (Incident Response): Effektive Erkennung, Analyse, Eindämmung und Meldung von Cybervorfällen innerhalb kurzer Fristen (24h Erstmeldung, 72h Folgemeldung, 1 Monat Abschlussbericht).
  3. Business Continuity und Krisenmanagement: Aufrechterhaltung des Betriebs bei Störungen, Wiederherstellung von Systemen und Daten, Notfallpläne.
  4. Sicherheit der Lieferkette: Berücksichtigung der Cybersicherheitsrisiken bei Dienstleistern und Zulieferern.
  5. Sicherheit bei der Beschaffung, Entwicklung und Wartung von Netzen und Informationssystemen.
  6. Schwachstellenmanagement und Offenlegung: Regelmäßige Identifizierung und Behebung von Sicherheitslücken.
  7. Einsatz von Kryptografie und Verschlüsselung.
  8. Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und sichere Kommunikationswege.
  9. Schulungen im Bereich Cybersicherheit und grundlegende Cyberhygiene für Mitarbeiter.

Ihre Vorteile mit Welto IT-Service bei der 
NIS-2-Umsetzung

Die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie ist mehr als nur eine rechtliche Pflicht – es ist eine Investition in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Mit Welto IT-Service an Ihrer Seite profitieren Sie von:

  • Expertise und Erfahrung: Wir verfügen über tiefgreifendes Wissen im Bereich IT-Sicherheit und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
  • Ganzheitliche Beratung: Wir analysieren Ihre IT-Infrastruktur, Prozesse und Organisation im Hinblick auf NIS-2.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Keine Standardpakete, sondern auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Umsetzungsstrategien.
  • Praxisorientierte Umsetzung: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Implementierung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Schutz vor hohen Bußgeldern: Vermeiden Sie empfindliche Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % Ihres weltweiten Jahresumsatzes.
  • Stärkung der Cyberresilienz: Machen Sie Ihr Unternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe und minimieren Sie Ausfallzeiten.
  • Reputationsschutz: Zeigen Sie Ihren Kunden und Partnern, dass Ihnen Cybersicherheit höchste Priorität hat.
  • Kontinuierliche Begleitung: Wir bleiben auch nach der Umsetzung Ihr Partner für die laufende Wartung und Anpassung an neue Bedrohungen.

Unser Vorgehen: Ihr Weg zur NIS-2-Compliance

  • Erstgespräch & Betroffenheitsanalyse: Wir klären, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen ist.
  • Ist-Analyse & Gap-Analyse: Detaillierte Bewertung Ihrer bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen und Identifizierung von Lücken im Hinblick auf NIS-2.
  • Konzeptentwicklung: Erstellung eines maßgeschneiderten Maßnahmenplans zur Erfüllung der NIS-2-Anforderungen.
  • Implementierung & Unterstützung: Wir helfen Ihnen bei der technischen Umsetzung (z.B. Firewalls, MFA, Backup-Lösungen) und der Einführung organisatorischer Prozesse (z.B. Incident Response Plan, Mitarbeiterschulungen).
  • Dokumentation & Audit-Vorbereitung: Wir unterstützen Sie bei der lückenlosen Dokumentation aller Maßnahmen für mögliche Audits und Nachweispflichten.
  • Regelmäßige Überprüfung & Anpassung: Cybersicherheit ist ein dynamischer Prozess. Wir sorgen dafür, dass Ihre Maßnahmen stets dem Stand der Technik entsprechen.

Handeln Sie jetzt! Die Zeit drängt. Die Frist für die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist der 17. Oktober 2024. Nehmen Sie Kontakt mit Welto IT-Service auf, um Ihre Cybersicherheit auf das nächste Level zu heben und Ihr Unternehmen NIS-2-konform zu machen.

 

Sprechen Sie uns an – wir sind Ihr verlässlicher Partner für IT-Sicherheit und NIS-2-Compliance!

Weiterführende Informationen zum Thema NIS-2 vom BSI finden Sie hier

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