Die digitale Landschaft ist ständigen Veränderungen unterworfen, und damit wachsen auch die Cyberbedrohungen. Die Europäische Union reagiert darauf mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2), die ab dem 17. Oktober 2024 (mit nationaler Umsetzung in Deutschland voraussichtlich ab März 2025) strengere Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen stellt. Ignorieren ist keine Option mehr – NIS-2 betrifft eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen als ihr Vorgänger.
Bei Welto IT-Service sind wir Ihr erfahrener Partner, um Sie sicher durch die neuen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu navigieren. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation, identifizieren Handlungsbedarfe und implementieren maßgeschneiderte Lösungen, damit Ihr Unternehmen compliant ist und optimal geschützt bleibt.
Die NIS-2-Richtlinie ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der gesamten EU. Sie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und wichtiger digitaler Dienstleistungen zu erhöhen. Im Vergleich zur vorherigen NIS1-Richtlinie erweitert NIS-2 den Anwendungsbereich erheblich, verschärft die Anforderungen an das Risikomanagement und führt empfindliche Sanktionen bei Nichteinhaltung ein.
Die wichtigsten Ziele von NIS-2 sind:
🔹 Verbesserung der Cybersicherheit:
Durch die Einführung verbindlicher Mindeststandards für das Risikomanagement und die Meldung von Sicherheitsvorfällen.
🔹 Erweiterung des Anwendungsbereichs:
Deutlich mehr Unternehmen und Sektoren fallen unter die Richtlinie, unabhängig davon, ob sie als "kritische Infrastruktur" gelten.
🔹 Verschärfung der Haftung:
Die Geschäftsleitung kann persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen zur Verantwortung gezogen werden.
🔹 Harmonisierung innerhalb der EU: Schaffung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus in den Mitgliedstaaten.
NIS-2 betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch viele mittlere und sogar kleinere Unternehmen in bestimmten Sektoren. Im Kern sind Unternehmen betroffen, die:
🔹 Als "wesentliche" (Essential Entities) oder "wichtige" (Important Entities) Einrichtungen eingestuft werden.
🔹 Mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz/eine Jahresbilanz von über 10 Millionen Euro haben.
🔹 In den folgenden Sektoren tätig sind (Auszug, nicht abschließend):
🔹 Digitale Dienstleister (z.B. Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Cloud-Anbieter)
Dieser Punkt ist für viele Unternehmen hochrelevant, da die Nutzung solcher Dienste sie zu einem wichtigen Teil einer digitalen Lieferkette macht, die ebenfalls durch NIS-2 abgesichert werden muss.
🔹 Unsicher, ob Sie betroffen sind?
Wir bieten eine erste Einschätzung und detaillierte Beratung, um Ihren Status zu klären.
Die NIS-2-Richtlinie fordert von betroffenen Unternehmen die Implementierung umfassender technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) zum Risikomanagement. Dazu gehören unter anderem:
Die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie ist mehr als nur eine rechtliche Pflicht – es ist eine Investition in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Mit Welto IT-Service an Ihrer Seite profitieren Sie von:
Handeln Sie jetzt! Die Zeit drängt. Die Frist für die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist der 17. Oktober 2024. Nehmen Sie Kontakt mit Welto IT-Service auf, um Ihre Cybersicherheit auf das nächste Level zu heben und Ihr Unternehmen NIS-2-konform zu machen.
Sprechen Sie uns an – wir sind Ihr verlässlicher Partner für IT-Sicherheit und NIS-2-Compliance!
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